Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma moin moin „go boating“ GmbH

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1. Rechtliche Bindung:

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Chartervertrags der zwischen dem Vercharterer und dem Charterer über eine Yacht abgeschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Charterer die AGB für sich und die mitreisenden Personen an. Alle Beschreibungen und Abbildungen sind unverbindlich und können vom Original abweichen. Änderungen vorbehalten.

2. Reservierung und Vertragsabschluss:

Die Reservierung erfolgt durch Zusendung des unterschriebenen Chartervertrages. Sie wird ein Vertrag, wenn die Auftragsbestätigung oder die Rechnung beim Charterer eingegangen ist. Eventuelle Nebenkosten sind vor Ort zu zahlen.

3. Zahlungsbedingungen:

50 % bei Erhalt der Rechnung; Restzahlung 14 Tage vor Charterbeginn bzw. Barzahlung bei Übernahme der Yacht. Die jeweilige Kaution der Yacht ist bei Charterbeginn zu hinterlegen. Eventuelle Nebenkosten sind vor Ort bar zu zahlen.

4. Stornierung:

Der Charterer ist berechtigt vor Antritt der Charter, ohne Angabe von Gründen, vom Chartervertrag durch schriftliche Erklärung zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts berechnet der Vercharterer folgende Stornierungskosten: a) Eintreffen des R-Briefes zwischen 8 und 4 Wochen vor Charterbeginn 30 % des Charterpreises; b) Eintreffen des R-Briefes bei weniger als 4 Wochen vor Charterbeginn 100 % des Charterpreises; c) Kann die Yacht weiterverchartert werden oder trifft der R-Brief mehr als 8 Wochen vor Charterbeginn ein, entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 50,- €. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-versicherung empfohlen; d) Gelingt eine Ersatzcharter zu denselben Konditionen, so erhält der Charterer seine Zahlung abzüglich entstandener Handlingskosten i.H.v. mind. 20 % des Charterpreises zurück. Erfolgt die Ersatzcharter zu geringeren Konditionen, ist die Differenz ebenfalls vom Charterer zu zahlen.

5. Unverfügbarkeit:

Kann der Vercharterer wegen unvorhergesehener Ereignisse das Boot nicht zur Verfügung stellen, ist er berechtigt ein ähnliches Boot anzubieten. Sollte dies nicht innerhalb von 24 Stunden möglich sein, wird der volle Mietpreis erstattet. Eine Haftung über den Mietpreis hinaus wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Vercharterer ist nicht verantwortlich für Schifffahrt, Unterbrechungen oder Beschränkungen in Notfällen sowie Hoch- oder Niedrigwasser, Streik oder ähnliches.

6. Versicherungsschutz:

Die Yacht ist Vollkasko versichert mit einer Selbstbeteiligung von 1.000,- €. Bei Antritt der Charter ist eine Kaution in der vom Vercharterer festgelegten Höhe zu hinterlegen.

7. Haftung des Charterers:

Dieser hat die Yacht mit größtmöglicher Sorgfalt, wie ein Eigner, zu benutzen. Er haftet dem Vercharterer nicht nur für Schäden an der Yacht, seinen Einrichtungen und dem Yachtzubehör sondern auch für den Verlust derselben. Sind Charterer und Schiffsführer nicht identisch haften beide gesamtschuldnerisch. Keine Reklamation kann gegen den Vercharterer erklärt werden, wenn die Yacht weniger als 24 Stunden fahruntüchtig ist und der Charterer die Fahruntüchtigkeit nicht verursacht hat. Eine Panne zu Lasten des Charterers erfüllt kein Recht auf Entschädigung für den Verlust der Yachtnutzung. Der Genussverlust auf Grund einer Havarie oder eines Unfalls kann nicht der Grund einer Reduzierung des Charterpreises sein, gleichgültig welche Ursache die Havarie oder der Unfall hatte. Jegliche Haftung für den Verlust oder für Schäden an persönlichen Gegenständen des Charterers und der übrigen Crew ist ausgeschlossen. Für die Richtigkeit des überlassenen Kartenmaterials und die Anzeigegenauigkeit der Instrumente übernimmt der Vercharterer keine Gewähr. Der Charterer haftet weiterhin für die technisch einwandfreie Behandlung (innerer Betriebsschaden) der Yacht bezüglich Ölstands, Kühlwasser, Bilgen, Austritt des Kühlwassers und richtige Treibstoffbetankung. Schäden, die durch Trockenlaufen des Motors entstehen, sind in keinem Fall versichert und gehen zu Lasten des Charterers. Für Handlungen und Unterlassungen des Charterers, für die der Vercharterer von dritter Seite haftbar gemacht wird, hält der Charterer den Vercharterer von allen privat- und strafrechtlichen Folgen, auch von allen Kosten der Rechtsverfolgung im In- und Ausland frei. Der Charterer übernimmt die Yacht auf eigene Verantwortung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Abschluss einer Kaskoversicherung durch den Vercharterer zu keiner Haftungsfreistellung des Charterers für diejenigen Schäden führt, die von der Versicherung nicht übernommen werden oder hinsichtlich derer die Versicherung sich ausdrücklich eine In-Regressnahme des Charterer vorbehalten hat. Dies gilt insbesondere für Schäden infolge grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Nichtbeachtung der Vertragsbedingungen. Der Charterer haftet weiterhin für alle Schäden an der Yacht und der Ausrüstung, auch für Folge-und Ausfallschäden (Charterausfall wegen Nichtnutzung der Yacht), die von ihm oder seiner Crew verursacht werden, nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind und nicht von der Versicherung reguliert werden. Dies gilt auch für Grundberührungen, die der WSP nicht gemeldet wurden i.S.v.Tz. 10 der AGB.

8. Übergabe/Rücknahme der Yacht:

Übernahme und Rückgabe in geräumten Zustand erfolgt verbindlich zu den im Chartervertrag angegebenen Terminen, Zeiten und Häfen. Der Zeitpunkt der Übergabe der Yacht durch den Charterer kann sich auf Grund von Reparatur- oder sonstigen Arbeiten verschieben, eine Zeitdifferenz von bis zu 6 Stunden gilt hierbei als vereinbart. Bei der Rücknahme der Yacht nimmt der Vercharterer eine Überprüfung der Yacht und seiner Einrichtung vor. Die Yachten werden bei Rücknahme auf Unterwasserschäden (Tauchuntersuchung) durch ein unabhängiges Unternehmen überprüft. Der Vercharterer ist berechtigt jeden festgestellten Schaden oder Verlust von der Kaution abzuziehen. Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden kann die vollständige Kaution bis zur endgültigen Schadensabwicklung einbehalten werden. Der Vercharterer ist berechtigt bei Schäden im Unterwasserschiffsbereich auch nach erfolgter Rückgabe der Kaution den Charterer für diese Schäden im Nachgang in Regress zu nehmen. Verspätete Bootsrückgabe und durch den Charterer verschuldete Nichtnutzbarkeit führen zu Schadenersatzansprüchen des Vercharterers.

9. Mietpreis:

Der Charterpreis umfasst die Nutzung der Yacht mit Ausrüstung, Betreuung und Einweisung an der Charterbasis, Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Die Yacht wird vollgetankt übergeben. Wird die Yacht nicht mit vollem Tank zurückgegeben wird pauschal nach Betriebsstunden abgerechnet. Die Endreinigung wird separat gem. aktueller Preisliste berechnet. Die Betten sind aus hygienischen Gründen nur mit Bettwäsche zu nutzen. Bettwäsche und Handtücher sind mitzubringen oder können vor Ort gegen Gebühr ausgeliehen werden.

10. Havarie:

Tritt während der Fahrt eine Havarie bzw. ein Schaden auf, so ist der Vercharterer umgehend zu informieren. Jede Grundberührung ist zu melden. Die Rufnummer ist in den Unterlagen zu entnehmen. Wir sind bemüht sofortige Hilfestellung zu geben. Kleinreparaturen bis 100,- € kann der Charterer sofort durchführen lassen. Die Kosten werden gegen Beleg erstattet. Sollte es auf Grund einer Havarie zu Stillliegezeiten kommen, so haftet der Vercharterer hierfür nicht.Tritt ein Ereignis ein, bei dem Menschen oder Material, auch im Falle der Grund-oder Uferberührung, zu Schaden kommen und dies nicht der WSP gemeldet wird, haftet der Charterer grundsätzlich entsprechend zu Tz.7 der AGB.

11. Verschiedenes:

Die Yacht muss am Ende des Törns in einem ordentlichen Zustand übergeben werden. An Bord muss geeignetes Schuhwerk getragen werden (Boots- oder Turnschuhe mit rutschfester, nicht färbender Sohle). Haustiere sind nur nach Absprache gestattet.

11. Gerichtsstand:

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweilige Geschäftssitz. Es gilt allein das deutsche Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Werden Teile des Vertrages durch deutsche gesetzliche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben, so behalten die übrigen Bestimmungen des Vertrages ihre Gültigkeit.